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   OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17   

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OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17 (https://dejure.org/2018,11091)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.03.2018 - 3 EO 579/17 (https://dejure.org/2018,11091)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. März 2018 - 3 EO 579/17 (https://dejure.org/2018,11091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Verbundspielhalle; Anordnungsgrund; Verfassungsbedenken; Härtfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Solchen Bedenken gegen die landesgesetzliche Regelung steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris; s. auch: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, BVerwGE 157, 127 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 4 B 1375/17 -, juris Rdn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris Rdn. 7 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 22 ZB 17.1232 -, juris Rdn. 13 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zum einen festgestellt, dass die Länder grundsätzlich nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG zum Erlass von glücksspielrechtlichen Regelungen des auch vorliegend streitigen Inhalts zuständig sind (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris Rdn. 97 ff.).

    Das Gericht hat zum anderen verfassungsrechtliche Zweifel gegen die auch hier konkret streitige Bestimmung, nach der die erforderlichen Erlaubniserteilung nach § 24 Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV - § 2 Abs. 1 ThürSpielhallenG), die seit dem Ablauf der in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV (§ 10 Abs. 2 ThürSpielhallenG) bezeichneten Übergangsfristen zu einer Erlaubnis nach § 33i GewO hinzutreten muss, dann ausgeschlossen wird, wenn eine Spielhalle in einem baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen steht, sie insbesondere - wie hier der Fall - mit ihnen in einem gemeinsamen Gebäude untergebracht ist, zurückgewiesen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris Rdn. 119 ff.).

    Insbesondere verstößt das Verbundverbot (§ 25 Abs. 2 GlüStV, § 3 Abs. 1 Satz 2 ThürSpielhallenG) weder gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris Rdn. 120 ff.) noch gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris Rdn. 169).

    Im Rahmen der Prüfung des Verbundverbots am Maßstab des Grundrechts nach Art. 12 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht auch die Verhältnismäßigkeit der insoweit einschlägigen Regelungen bejaht (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris Rdn. 148 ff.).

    Es obliegt dem jeweiligen Antragsteller hierzu substanziell darzulegen, insbesondere dazu, welche konkreten Schritte in der seit 2012 bestehenden Übergangsfrist zur Schließung des Gewerbes unternommen worden sind, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden, also glaubhaft zu machen, dass etwaige Bemühungen zu Vertragsänderungen, Aufhebung von Verträgen, Umnutzung oder Verlagerung des Standorts, also letztlich der anderweitigen Nutzbarkeit von Räumlichkeiten und Betriebsmitteln ausgeschlossen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, Rdn. 190 ff.) und unter Abwägung mit dem gesetzlichen Suchtpräventionsgedankens dennoch keine andere Entscheidung als der Weiterbetrieb in Betracht kommt (Ermessensreduzierung).

    Zum Vertrauensschutz der Spielhallenbetreiber hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris) mit Blick auf die geplanten Änderungen im Glücksspielrecht insoweit eindeutig entschieden, dass das Vertrauen der Spielhallenbetreiber bereits zu Beginn des Jahres 2011 zumindest deutlich herabgesetzt war, weil die Gesetzesvorhaben von den Verbänden der Automaten- und Spielhallenbranche auf öffentlichen Medien bereits zu diesem Zeitpunkt verbreitet wurden.

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Insgesamt gelten für das Vorliegen eines die Durchbrechung des allgemeinen Verbots rechtfertigenden Härtefalls strenge Maßstäbe (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, juris, OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 - juris Rdn. 36; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris).

    Ebenso wie zur Rechtslage in anderen Ländern entschieden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 - juris Rdn. 19 ff.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21. November 2017 - 3 B 296/17 -, juris Rdn. 15 ff.), folgt dies auch für die Rechtslage in Thüringen aus den Zielen der Neuregelungen im Glücksspielstaatsvertrag.

    Bei Spielhallen als Teil eines Spielhallenkonzerns sind bei einer wertenden Gesamtschau nicht lediglich die standortbezogenen Faktoren, sondern die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Muttergesellschaft zu betrachten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 - juris Rdn. 41).

  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Insgesamt gelten für das Vorliegen eines die Durchbrechung des allgemeinen Verbots rechtfertigenden Härtefalls strenge Maßstäbe (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, juris, OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 - juris Rdn. 36; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris).

    Dabei ist zunächst darauf abzustellen, in welchem Maß eine Gefährdung einzelner Standorte Auswirkungen auf den Gesamtumsatz hat (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Oktober 2017 - 3 B 189/17 - juris Rdn. 18 f.).

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12

    Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Zudem verweist das Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich auf das Recht auf außerordentliche Kündigung hin (BVerfG, a. a. O. Rdn. 194; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 77/12 - juris).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Solchen Bedenken gegen die landesgesetzliche Regelung steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris; s. auch: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, BVerwGE 157, 127 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 4 B 1375/17 -, juris Rdn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris Rdn. 7 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 22 ZB 17.1232 -, juris Rdn. 13 ff.).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Der Anspruch auf Gleichbehandlung besteht gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Verwaltungsträger; dieser hat in seinem Zuständigkeitsbereich die Gleichbehandlung zu sichern (BVerwG, Urteil vom 18. September 1984 - 1 A 4/83 -, BVerwGE 70, 127-143 - juris, BVerfGE 21, 54; BVerwGE 5, 1).
  • BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Mindestbesteuerung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Insgesamt gelten für das Vorliegen eines die Durchbrechung des allgemeinen Verbots rechtfertigenden Härtefalls strenge Maßstäbe (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Februar 2017 - 1 BvR 1103/15 -, juris, OVG Lüneburg, Beschluss vom 4. September 2017 - 11 ME 206/17 - juris Rdn. 36; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris).
  • BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 1014/13

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund der Möglichkeit der

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Die während des laufenden fachgerichtlichen Verfahrens bestehende Gefahr der Verfolgung kann die Beschwerdeführerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gemäß § 123 Abs. 1 VwGO abwenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 - juris Rdn. 14).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Der Anspruch auf Gleichbehandlung besteht gegenüber dem nach der Kompetenzverteilung konkret zuständigen Verwaltungsträger; dieser hat in seinem Zuständigkeitsbereich die Gleichbehandlung zu sichern (BVerwG, Urteil vom 18. September 1984 - 1 A 4/83 -, BVerwGE 70, 127-143 - juris, BVerfGE 21, 54; BVerwGE 5, 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2018 - 4 B 1375/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
    Solchen Bedenken gegen die landesgesetzliche Regelung steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegen (BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris; s. auch: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 -, BVerwGE 157, 127 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 4 B 1375/17 -, juris Rdn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 -, juris Rdn. 7 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 22 ZB 17.1232 -, juris Rdn. 13 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2017 - 11 ME 458/17

    Abstandsgebot; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; glücksspielrechtliche Erlaubnis;

  • OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines

  • VGH Bayern, 23.08.2017 - 22 ZB 17.1232

    Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2018 - 7 ME 14/18

    Formelle Illegalität; Glücksspielstaatsvertrag; Schließungsverfügung; sofortige

  • BVerwG, 04.05.1956 - II C 71.55

    Ernennung von Beamtenanwärtern zu außerplanmäßigen Beamten der Deutschen

  • OVG Thüringen, 23.02.2012 - 3 EO 117/12

    Antrag einer Gemeinde auf ausnahmsweise Zulassung eines hauptamtlichen

  • OVG Thüringen, 08.04.2015 - 3 EO 775/13

    Schließung einer Spielhalle; Verfassungsfragen im Eilverfahren;

  • OVG Sachsen, 21.11.2017 - 3 B 296/17

    Härtefall; Mindestabstand; allgemeinbildende Schule; Spielhalle

  • OVG Thüringen, 24.10.2018 - 3 EO 480/18

    Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle; Berücksichtigung der

    Die Antragstellerin würde sich bei einem Weiterbetrieb ohne die ab dem 1. Juli 2017 erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis der Gefahr der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aussetzen (vgl. den Beschluss des Senates vom 23. März 2018 - 3 EO 579/17 - juris).

    Solchen Bedenken gegen die landesgesetzliche Regelung steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entgegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 23. März 2018 - 3 EO 579/17 - und vom 17. April 2018 - 3 EO 638/17 - juris; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. - juris; s. auch: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6/15 - BVerwGE 157, 127 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 2018 - 4 B 1375/17 - juris Rdn. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Dezember 2017 - 11 ME 458/17 - juris Rdn. 7 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 23. August 2017 - 22 ZB 17.1232 - juris Rdn. 13 ff.).

    bzw. 54.2.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Beschluss des Senates vom 8. April 2015 - 3 EO 775/13 - und vom 23. März 2018 - 3 EO 579/17 - beide juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. März 2018 - 7 ME 14/18 - juris).

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Sie trägt auch nicht vor, welche konkreten Schritte sie seit Beginn der Übergangsfrist zur Schließung ihres Gewerbes unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 23. März 2018 - 3 EO 579/17 -, juris Rn. 34).".
  • OVG Thüringen, 17.04.2018 - 3 EO 638/17

    Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle

    Dieser ergibt sich jedenfalls daraus, dass sich die Antragstellerin bei einem Weiterbetrieb ohne die ab dem 1. Juli 2017 erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis der Gefahr der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aussetzt (vgl. den Beschluss des Senates vom 23. März 2017 - 3 EO 579/17 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Gemessen daran, ergibt sich ein Anordnungsanspruch jedenfalls nicht schon aus dem von der Antragstellerin hierfür herangezogenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 29. Juni 2017 (- 3 E 695/17 -), weil der Senat diesen mit der Entscheidung vom 23. März 2018 (3 EO 579/17) aufgehoben und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz unter Anwendung der auch hier angewandten Maßstäbe abgelehnt hat.

  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20

    Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen

    Sie trägt auch nicht vor, welche konkreten Schritte sie seit Beginn der Übergangsfrist zur Schließung ihres Gewerbes unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 23. März - 3 EO 579/17 -, juris Rn. 34).".
  • OVG Sachsen, 02.12.2021 - 6 A 617/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

    Sie trägt auch nicht vor, welche konkreten Schritte sie seit Beginn der Übergangsfrist zur Schließung ihres Gewerbes unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 23. März 2018 - 3 EO 579/17 -, juris Rn. 34).".
  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 6 A 614/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Sie trägt auch nicht vor, welche konkreten Schritte sie seit Beginn der Übergangsfrist zur Schließung ihres Gewerbes unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 23. März 2018 - 3 EO 579/17 -, juris Rn. 34).".
  • OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21

    Glücksspielrecht; Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer

    Sie trägt auch nicht vor, welche konkreten Schritte sie seit Beginn der Übergangsfrist zur Schließung ihres Gewerbes unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 23. März 2018 - 3 EO 579/17 -, juris Rn. 34).
  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 6 A 616/20

    Glücksspielrecht; Erlaubnis

    Sie trägt auch nicht vor, welche konkreten Schritte sie seit Beginn der Übergangsfrist zur Schließung ihres Gewerbes unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 23. März 2018 - 3 EO 579/17 -, juris Rn. 34).".
  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21

    Spielhalle; Mindestabstand; Abweichung; Lage des Einzelfalls; Auskunft;

    Er müsste vortragen, welche konkreten Schritte er seit Beginn der Übergangsfrist und während der erteilten Härtefallerlaubnis zur Schließung seines Gewerbes unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O.; Thür- OVG, Beschl. v. 23. März 2018 - 3 EO 579/17 -, juris Rn. 34).
  • OVG Saarland, 19.08.2019 - 1 B 226/19

    Anfechtung einer Spielhallenauswahlentscheidung; Berücksichtigung persönlicher

    Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidungsrelevanz der gewünschten konzernrechtlichen Betrachtung, wie sie von verschiedenen Obergerichten praktiziert wird(OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris Rdnrn. 32 f., und vom 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris Rdnrn. 40 ff.; ThürOVG, Beschluss vom 23.3.1018 - 3 EO 579/17 -, juris Rdnrn. 34 f.), fallbezogen seitens der Antragstellerin nicht dargelegt, so dass es einer abschließenden rechtlichen Beurteilung dieser Problematik nicht bedarf.
  • OVG Thüringen, 14.08.2018 - 3 EO 604/17

    Anordnungsanspruch für den verwaltungsgerichtlichen Antrag auf vorläufigen

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